Sie haben einen Ausbildungsplatz bei einem Gastronomiebetrieb, einem Friseurbetrieb oder als Hauswirtschafter/in?

Dann müssen Sie nicht tätig werden.

Ihr Ausbildungsbetrieb meldet Sie zum Berufsschulunterricht an. Die Schultage werden Ihnen von Ihrem Ausbildungsbetrieb rechtzeitig mitgeteilt.

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